Der „Feuerwehr-Führerschein“
Die Ausbildung für den „Feuerwehr-Führerschein“ der Klassen C1 bis CE. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Hauptteile:
- Theoretischer Teil: dieser wird im Kurssystem gehalten. Individuelle Absprache mit den Teilnehmern.
- Praktischer Teil: dieser wird innerhalb einer Woche absolviert. Individuelle Absprache mit den Fahrschülern.
Das Konzept „Feuerwehr Führerschein“ hat das Ziel, dass der Umgang mit den Feuerwehrfahrzeugen so praxisbezogen wie möglich erlernt und der Umgang mit den besonderen Umständen während der Einsatzfahrten für den späteren Maschinisten (Fahrzeugführer) zum Einsatzort erleichtert wird...
Hierbei kommt unser eigenes Sonderlöschmittelfahrzeug TLF 29/1, sowie der dazugehörige Gerätenachschubanhänger zum Einsatz.
Weitere Punkte, die nur in der „Feuerwehrführerschein“-Ausbildung erlernt werden können:
- Fahren mit Gerätenachschubanhänger u.a. durch enge Gassen, rückwärts um enge Kurven etc.
- Ladungssicherung und Abfahrtskontrolle
- Verstauen der Standardbeladung
- Sonder- und Wegerechte
- Verwendungsentscheidungen, Weisungsrecht des Fahrzeugführers
- Wie vermeide ich Gefährdung, Behinderung, Nötigung
- Sicherheitsabstand während der Einsatzfahrt
- Welche Abstände braucht man am Bereitstellplatz und/ oder an der Einsatzstelle
- Aufstellflächen der Feuerwehr, max. Tragfähigkeit von Verkehrsflächen
- Sicherung des Fahrzeugs an der Einsatzstelle
- Fahren bei voller Wasserladung (5000 Liter Wassertank), etc.
- Rechte und Pflichten am Einsatzort